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Die Verneinung
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Sigmund Freud, »Die Verneinung«, Imago,
Bd. XI (3), 1925, S. 217-221.
Die Art, wie unsere Patienten ihre Einfälle während der
analytischen Arbeit vorbringen, gibt uns Anlaß zu einigen
interessanten Beobachtungen. »Sie werden jetzt denken, ich
will etwas Beleidigendes sagen, aber ich habe wirklich nicht
diese Absicht.« Wir verstehen, das ist die Abweisung eines
eben auftauchenden Einfalles durch Projektion. Oder: »Sie
fragen, wer diese Person im Traum sein kann. Die Mutter ist
es nicht.« Wir berichtigen: »Also ist es die Mutter.« Wir
nehmen uns die Freiheit, bei der Deutung von der Verneinung
abzusehen und den reinen Inhalt des Einfalls
herauszugreifen. Es ist so, als ob der Patient gesagt hätte:
»Mir ist zwar die Mutter zu dieser Person eingefallen, aber
ich habe keine Lust, diesen Einfall gelten zu lassen.
« Gelegentlich kann man sich eine gesuchte Aufklärung über
das unbewußte Verdrängte auf eine sehr bequeme Weise
verschaffen. Man fragt: »Was halten Sie wohl für das
Allerunwahrscheinlichste in jener Situation? Was, meinen
Sie, ist Ihnen damals am fernsten gelegen?« Geht der Patient
in die Falle und nennt das, woran er am wenigsten glauben
kann, so hat er damit fast immer das Richtige zugestanden.
Ein hübsches Gegenstück zu diesem Versuch stellt sich oft
beim Zwangsneurotiker her, der bereits in das Verständnis
seiner Symptome eingeführt worden ist. »Ich habe eine neue
Zwangsvorstellung bekommen. Mir ist sofort dazu eingefallen,
sie könnte dies Bestimmte bedeuten. Aber nein, das kann ja
nicht wahr sein, sonst hätte es mir nicht einfallen können.«
Was er mit dieser der Kur abgelauschten Begründung verwirft,
ist natürlich der richtige Sinn der neuen Zwangsvorstellung.
Ein verdrängter Vorstellungs- oder Gedankeninhalt kann also
zum Bewußtsein durchdringen, unter der Bedingung, daß er
sich verneinen läßt. Die Verneinung ist eine Art, das
Verdrängte zur Kenntnis zu nehmen, eigentlich schon eine
Aufhebung der Verdrängung, aber freilich keine Annahme des
Verdrängten. Man sieht, wie sich hier die intellektuelle
Funktion vom affektiven Vorgang scheidet. Mit Hilfe der
Verneinung wird nur die eine Folge des Verdrängungsvorganges
rückgängig gemacht, daß dessen Vorstellungsinhalt nicht zum
Bewußtsein gelangt. Es resultiert daraus eine Art von
intellektueller Annahme des Verdrängten bei Fortbestand des
Wesentlichen an der Verdrängung. [1]
Im Verlauf der analytischen Arbeit schaffen wir oft eine
andere, sehr wichtige und ziemlich befremdende Abänderung
derselben Situation. Es gelingt uns, auch die Verneinung zu
besiegen und die volle intellektuelle Annahme des
Verdrängten durchzusetzen — der Verdrängungsvorgang selbst
ist damit noch nicht aufgehoben.
Da es die Aufgabe der intellektuellen Urteilsfunktion ist,
Gedankeninhalte zu bejahen oder zu verneinen, haben uns die
vorstehenden Bemerkungen zum psychologischen Ursprung dieser
Funktion geführt. Etwas im Urteil verneinen, heißt im
Grunde: »Das ist etwas, was ich am liebsten verdrängen
möchte.« Die Verurteilung ist der intellektuelle Ersatz der
Verdrängung, ihr »Nein« ein Merkzeichen derselben, ein
Ursprungszertifikat etwa wie das »Made in Germany«.
Vermittels des Verneinungssymbols macht sich das Denken von
den Einschränkungen der Verdrängung frei und bereichert sich
um Inhalte, deren es für seine Leistung nicht entbehren
kann.
Die Urteilsfunktion hat im wesentlichen zwei Entscheidungen
zu treffen. Sie soll einem Ding eine Eigenschaft zu- oder
absprechen, und sie soll einer Vorstellung die Existenz in
der Realität zugestehen oder bestreiten. Die Eigenschaft,
über die entschieden werden soll, könnte ursprünglich gut
oder schlecht, nützlich oder schädlich gewesen sein. In der
Sprache der ältesten, oralen Triebregungen ausgedrückt: »Das
will ich essen oder will es ausspucken«, und in
weitergehender Übertragung: »Das will ich in mich einführen
und das aus mir ausschließen.« Also: »Es soll in mir oder
außer mir sein.« Das ursprüngliche Lust-Ich will, wie ich an
anderer Stelle ausgeführt habe, alles Gute sich
introjizieren, alles Schlechte von sich werfen. Das
Schlechte, das dem Ich Fremde, das Außenbefindliche, ist ihm
zunächst identisch [2].
Die andere der Entscheidungen der Urteilsfunktion, die über
die reale Existenz eines vorgestellten Dinges, ist ein
Interesse des endgültigen Real-Ichs, das sich aus dem
anfänglichen Lust-Ich entwickelt. (Realitätsprüfung.) Nun
handelt es sich nicht mehr darum, ob etwas Wahrgenommenes
(ein Ding) ins Ich aufgenommen werden soll oder nicht,
sondern ob etwas im Ich als Vorstellung Vorhandenes auch in
der Wahrnehmung (Realität) wiedergefunden werden kann. Es
ist, wie man sieht, wieder eine Frage des Außen und Innen.
Das Nichtreale, bloß Vorgestellte, Subjektive, ist nur
innen; das andere, Reale, auch im Draußen vorhanden. In
dieser Entwicklung ist die Rücksicht auf das Lustprinzip
beiseite gesetzt worden. Die Erfahrung hat gelehrt, es ist
nicht nur wichtig, ob ein Ding (Befriedigungsobjekt) die
»gute« Eigenschaft besitzt, also die Aufnahme ins Ich
verdient, sondern auch, ob es in der Außenwelt da ist, so
daß man sich seiner nach Bedürfnis bemächtigen kann.
Um diesen Fortschritt zu verstehen, muß man sich daran
erinnern, daß alle Vorstellungen von Wahrnehmungen stammen,
Wiederholungen derselben sind. Ursprünglich ist also schon
die Existenz der Vorstellung eine Bürgschaft für die
Realität des Vorgestellten. Der Gegensatz zwischen
Subjektivem und Objektivem besteht nicht von Anfang an. Er
stellt sich erst dadurch her, daß das Denken die Fähigkeit
besitzt, etwas einmal Wahrgenommenes durch Reproduktion in
der Vorstellung wieder gegenwärtig zu machen, während das
Objekt draußen nicht mehr vorhanden zu sein braucht. Der
erste und nächste Zweck der Realitätsprüfung ist also nicht,
ein dem Vorgestellten entsprechendes Objekt in der realen
Wahrnehmung zu finden, sondern es wiederzufinden, sich zu
überzeugen, daß es noch vorhanden ist.
Ein weiterer Beitrag zur Entfremdung zwischen dem
Subjektiven und dem Objektiven rührt von einer anderen
Fähigkeit des Denkvermögens her. Die Reproduktion der
Wahrnehmung in der Vorstellung ist nicht immer deren getreue
Wiederholung; sie kann durch Weglassungen modifiziert, durch
Verschmelzungen verschiedener Elemente verändert sein. Die
Realitätsprüfung hat dann zu kontrollieren, wie weit diese
Entstellungen reichen. Man erkennt aber als Bedingung für
die Einsetzung der Realitätsprüfung, daß Objekte
verlorengegangen sind, die einst reale Befriedigung gebracht
hatten. Das Urteilen ist die intellektuelle Aktion, die über
die Wahl der motorischen Aktion entscheidet, dem
Denkaufschub ein Ende setzt und vom Denken zum Handeln
überleitet.
Auch über den Denkaufschub habe ich bereits an anderer
Stelle gehandelt. Er ist als eine Probeaktion zu
betrachten, ein motorisches Tasten mit geringen
Abfuhraufwänden. Besinnen wir uns: Wo hatte das Ich ein
solches Tasten vorher geübt, an welcher Stelle die Technik
erlernt, die es jetzt bei den Denkvorgängen anwendet? Dies
geschah am sensorischen Ende des seelischen Apparats, bei
den Sinneswahrnehmungen. Nach unserer Annahme ist ja die
Wahrnehmung kein rein passiver Vorgang, sondern das Ich
schickt periodisch kleine Besetzungsmengen in das
Wahrnehmungssystem, mittels deren es die äußeren Reize
verkostet, um sich nach jedem solchen tastenden Vorstoß
wieder zurückzuziehen.
Das Studium des Urteils eröffnet uns vielleicht zum
erstenmal die Einsicht in die Entstehung einer
intellektuellen Funktion aus dem Spiel der primären
Triebregungen. Das Urteilen ist die zweckmäßige
Fortentwicklung der ursprünglich nach dem Lustprinzip
erfolgten Einbeziehung ins Ich oder Ausstoßung aus dem Ich.
Seine Polarität scheint der Gegensätzlichkeit der beiden von
uns angenommenen Triebgruppen zu entsprechen. Die Bejahung —
als Ersatz der Vereinigung — gehört dem Eros an, die
Verneinung — Nachfolge der Ausstoßung — dem
Destruktionstrieb. Die allgemeine Verneinungslust, der
Negativismus mancher Psychotiker ist wahrscheinlich als
Anzeichen der Triebentmischung durch Abzug der libidinösen
Komponenten zu verstehen. Die Leistung der Urteilsfunktion
wird aber erst dadurch ermöglicht, daß die Schöpfung des
Verneinungssymbols dem Denken einen ersten Grad von
Unabhängigkeit von den Erfolgen der Verdrängung und somit
auch vom Zwang des Lustprinzips gestattet hat.
Zu dieser Auffassung der Verneinung stimmt es sehr gut, daß
man in der Analyse kein »Nein« aus dem Unbewußten auffindet
und daß die Anerkennung des Unbewußten von Seiten des Ichs
sich in einer negativen Formel ausdrückt. Kein stärkerer
Beweis für die gelungene Aufdeckung des Unbewußten, als wenn
der Analysierte mit dem Satze: »Das habe ich nicht gedacht«,
oder: »Daran habe ich nicht (nie) gedacht«, darauf reagiert.
Notizen
[1]
Derselbe Vorgang liegt dem bekannten Vorgang des »Berufens«
zugrunde. »Wie schön, daß ich meine Migräne so lange nicht
gehabt habe!« Das ist aber die erste Ankündigung des
Anfalls, dessen Herannahen man bereits verspürt, aber noch
nicht glauben will.
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[2]
Vgl. hiezu die Ausführungen in ›Triebe und Triebschicksale‹.
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http://www.psychanalyse-paris.com
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